27.10.2011
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Nachrichten
dem Gedanken spielt, Flashmobs als Maßnahme der Unternehmenskommunikation einzusetzen, sollte wenigstens in Grundzügen den rechtlichen Rahmen derartiger Aktionen kennen. Grundsätzlich steht es jeder Firma frei, in ihren eigenen Räumen oder auf eigenen Grundstücken Flashmobs oder andere Aktionen zu veranstalten mehr