Das Sommerlochthema Schleichwerbung – Stichworte A & B One und Flaskamp – ist durch die parlamentarische Hintertür auf die politische Bühne in Berlin zurückgekehrt. Die Bundesregierung bekleckert sich dabei nicht mit Ruhm.
In einer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (Bundestagsdrucksache 16/6548) betreff „Public Relations-Kampagnen der Bundesregierung 2.0“ lehnte Hermann Kues, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) es ab, Einzelheiten und insbesondere Namen im Umfeld der PR-Kampagnen in Hörfunk und Fernsehen zu nennen. Eine weitere Nachfrage der Linken (Drucksache 16/6920) läuft derzeit noch.
Kues beruft sich in seinem anschlägigen Bescheid auf einen ähnlich gelagerten Fall aus dem Frühjahr 2004. Damals hatte die rot-grüne Bundesregierung eine Anfrage der CDU/CSU nach ihrer PR-Praxis mit der Berufung auf die grundgesetzlich verbriefte informationelle Selbstbestimmung abgelehnt. Nun dreht CDU-Mann Kues nach der Devise „Von den Sozis lernen, heißt siegen lernen“ den Spieß einfach um. Aber der Staatssekretär erweist seinen Auftragnehmern, die Rundfunkredaktionen zum Beispiel maßgefertigte Beiträge zum Thema Elterngeld zur Verfügung gestellt hatten, damit einen Bärendienst. Denn das nicht zuletzt auch von Kommunikationsverbänden gern beschworene Transparenzgebot tritt er mit Füßen.
Wie der Zufall es will, war Schleichwerbung auch im Europäischen Parlament zuletzt Thema: Vergangene Woche entschieden die EU-Parlamentarier, „Product Placement“ im Fernsehen unter bestimmten Voraussetzungen zuzulassen. Die EU erhofft sich davon eine bessere Finanzierung der Filmwirtschaft. Nun ist die deutsche Politik am Zug, sich zu entscheiden. Aber bitte öffentlich und transparent. (fb)